Nachhaltigkeitsberichte nach ESRS: Nur Mut!

null

Thorsten Sellhorn

Die EU-weite Regulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Corporate Sustainability Reporting Direcive (CSRD) sowie die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wird von vielen Wirtschaftsvertretern kritisch beurteilt. Insb. werden dabei der organisatorische Aufwand, die Detailverliebtheit der Vorschriften und die dadurch verursachten Zusatzkosten sowie potenzielle Wettbewerbsnachteile angeführt. Diese durchaus berechtigte Kritik ist jedoch zu einseitig. Der nachfolgende Beitrag will die Regulierung der EU in Form von zehn Thesen in ein positiveres Licht rücken, um die an der Umsetzung der Regeln Beteiligten zu motivieren, die bestehenden Herausforderungen konstruktiv und auf das wichtige gesellschaftliche Ziel einer nachhaltigeren wirtschaftlichen Entwicklung hin ausgerichtet anzugehen.